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Botox®-Behandlungen
Botox® ist der Handelsname für Botulinumtoxin Typ A und wird hauptsächlich zur Behandlung von mimischen Gesichtsfalten für ein gesundes und frisches Aussehen eingesetzt.
Darüber hinaus kann es effektiv bei übermässigem Schwitzen (Hyperhidrose), Zähneknirschen und -pressen (Bruxismus), chronischer Migräne und bei Spastiken angewendet werden.

Faltenbehandlung
Botulinumtoxin Typ A ist ein Eiweiss, das die Signalübertragung vom Nerven auf den Muskel vorübergehend blockiert. Der behandelte Muskel entspannt sich, und die von ihm verursachte Falte glättet sich. Behandelt werden können die horizontalen Stirnfalten, die Zornesfalte zwischen den Augenbrauen und die Krähenfüsse ("Lachfalten"). Auch seltenere Indikationen wie das Zahnfleischlächeln ("Gummy smile"), Falten im Nasenrückenbereich ("Bunny lines"), Lippenfalten ("Raucherfältchen"), Kinnfalten ('Erdbeerkinn") und Halsfalten gewinnen in der Behandlung zunehmend an Bedeutung. Auch eine Anhebung der Augenbrauen oder eine Gesichtsverschmälerung sind häufig gewünschte Behandlungen.
Wie läuft die Behandlung ab? Nach einer ausführlichen Anamnese, Untersuchung und Beratung erfolgt die Behandlung. Diese dauert etwa 10 bis 15 Minuten und kann je nach Typus alle 3-6 Monate wiederholt werden. Die Schmerzen sind gering, bei Bedarf kann vor der Injektion eine Betäubungssalbe genutzt werden. Als Nebenwirkung können leichte Schmerzen, Rötungen oder kleine Blutergüsse an der Einstichstelle auftreten. Selten kann es zu einem leichten Herabsinken einer Augenbraue oder eines Oberlids kommen.
Behandlung bei übermässigem Schwitzen (Hyperhidrose)
Übermässiges Schwitzen kann den Alltag und das Selbstwertgefühl der/des Betroffenen sehr beeinträchtigen. Botulinumtoxin Typ A kann die Schweissproduktion deutlich regulieren.
Behandlung bei Zähneknirschen & Zähnepressen (Bruxismus)
Zähneknirschen und Zähnepressen kann durch Stress, Zahn-/Kieferfehlstellungen oder andere Ursachen bedingt sein. Folgen sind neben abgeriebenen Zähnen Schmerzen im Kiefer, Nacken oder an den Schläfen, Kopfschmerzen, Knacken oder Reiben im Kiefergelenk oder sogar Tinnitus und Schwindel. Durch die Behandlung des Musculus masseter können die Muskulatur entspannt und die Beschwerden gelindert werden.
Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt in der Regel nicht, durch die private Krankenkasse wird die Kostenübernahme unterschiedlich gehandhabt.
Migränebehandlung nach PREEMPT-Schema
Die Behandlung mit Botox® ist bei chronischer Migräne eine wissenschaftlich etablierte Behandlungsmethode. Die chronische Migräne ist so definiert, dass über mindestens 3 Monate an 15 oder mehr Tagen pro Monat Kopfschmerzen auftreten, und an mindestens 8 Tagen typische Migränebeschwerden auftreten. Menschen, die unter Migräne leiden, sind dadurch im Berufs- und Privatleben deutlich eingeschränkt. Botox® wirkt hier anders als bei der ästhetischen Faltenbehandlung und beeinflusst bei chronischer Migräne die Schmerzweiterleitung im Nervensystem. Migräneanfälle treten nach der Behandlung in der Regel seltener und weniger intensiv auf. Die Behandlung wird nach dem international anerkannten PREEMPT-Schema durchgeführt. Dabei wird Botox® in bestimmte Muskeln von Stirn, Schläfen, Hinterkopf, Nacken und Schultern an bis zu 39 definierten Injektionspunkten eingebracht. Studien zeigen, dass etwa 50-60% der Patienten eine Verringerung der Kopfschmerztage um mindestens 50% erreichen. Mit jeder weiteren Behandlung nimmt der Behandlungserfolg zu.
Wie läuft die Behandlung ab? Die Diagnose einer chronischen Migräne sollte durch einen Neurologen gesichert sein. Nach einer ausführlichen Anamnese, Untersuchung und Beratung erfolgt die Behandlung. Diese dauert unter 30 Minuten und erfolgt ca. alle 3 Monate, die Behandlungsintervalle werden individuell angepasst. Als Nebenwirkung können leichte Schmerzen, Rötungen oder kleine Blutergüsse an der Einstichstelle auftreten, vorübergehende Nackenverspannungen oder leichte Kopfschmerzen in den ersten Tagen. Selten kann es zu einer Schwäche der Nackenmuskulatur, einem leichten Herabsinken einer Augenbraue oder eines Oberlids kommen. Die Behandlungskosten werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.